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   BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 33/09   

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https://dejure.org/2010,15614
BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 33/09 (https://dejure.org/2010,15614)
BGH, Entscheidung vom 10.05.2010 - AnwZ (B) 33/09 (https://dejure.org/2010,15614)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - AnwZ (B) 33/09 (https://dejure.org/2010,15614)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.04.2007 - AnwZ (B) 6/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 33/09
    Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (st. Rspr.; vgl. z. B. Senatsbeschluss vom 14. April 2007 - AnwZ (B) 6/06, Rdn. 5 m. w. N.).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 33/09
    Der Widerrufsgrund ist auch nicht, was bei der Entscheidung noch zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150), im Laufe des gerichtlichen Verfahrens weggefallen.
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 33/09
    Insbesondere muss er eine Aufstellung sämtlicher gegen ihn erhobener Forderungen vorlegen und im Einzelnen erläutern, wie er diese Forderungen zu erfüllten gedenkt (BGH, Beschl. v. 25. März 1991 - AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083).
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 33/09
    Der Widerrufsgrund ist auch nicht, was bei der Entscheidung noch zu berücksichtigen wäre (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150), im Laufe des gerichtlichen Verfahrens weggefallen.
  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 1/07

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall;

    Auszug aus BGH, 10.05.2010 - AnwZ (B) 33/09
    aa) Der Rechtsanwalt ist darlegungs- und beweispflichtig dafür, dass ein Vermögensverfall nicht mehr besteht (BGH, Beschl. v. 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 1/07, BRAK-Mitt. 2008, 73 Rdn. 8).
  • BGH, 18.10.2010 - AnwZ (B) 18/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund Gefährdung der Interessen

    Der Anwaltsgerichtshof hat insbesondere zutreffend ausgeführt, dass der Hinweis des Antragstellers auf sein eigenes, nach seinen Angaben vorwiegend aus jedenfalls teilweise leerstehenden und renovierungsbedürftigen - Immobilien bestehendes Vermögen nicht ausreicht, um die Vermutung für den Vermögensverfall zu widerlegen (BGH, Beschluss vom 10. Mai 2010, AnwZ (B) 33/09).
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